Webinar: Zwangsstörungen im Kindes- und Jugendalter

Außerhalb des Buchungszeitraums, bei Interesse wenden Sie sich bitte an untenstehende Ansprechperson

Mi 08.01.2025, 09:15–16:45

online
Nr. S-01-15-0079-14

8 Einheiten

    Ansprechperson
    Manuela Schwaiger

    Ziel

    Die TeilnehmerInnen sollen einen Überblick zu dem Thema Zwangsstörungen im Kindes- und Jugendalter bekommen. In diesem Kontext stehen die Differentialdiagnostik verschiedener Zwangserkrankungen und häufig einhergehende komorbide Störungsbilder im Vordergrund.

    Ätiologische Aspekte und Langzeitverlauf von Zwangsstörungen werden diskutiert. Es werden klinisch-psychologische Behandlungsmöglichkeiten vorgestellt, welche für das Kind bzw. den Jugendlichen in diesem Setting geeignet sind. Gleichzeitig wird auch die Bedeutung der Integration des familiären Bezugssystems in die Behandlung als entscheidende Variable thematisiert.

    Inhalt

    • Überblick über verschiedene Formen von Zwangsstörungen
    • Klinisch-psychologische Differentialdiagnostik von Zwangsstörungen und komorbide Störungsbilder
    • Ätiologie und Langzeitverlauf von Zwangsstörungen
    • Behandlungs- und Interventionsmöglichkeiten
    • Integration des familiären Bezugssystems in die Behandlung

    Zielgruppen

    • GesundheitspsychologInnen
    • PsychologInnen
    • Klinische PsychologInnen

    ReferentInnen

    Feedback zum Seminar

    04/2022

    07/2024

    07/2024

    Hinweis

    Dieses Seminar ist auch im Ausmaß von 4 EH für den Bereich I und entsprechend im Ausmaß von 4 EH für den Bereich II des Curriculums Kinder-, Jugend- und Familienpsychologie anrechenbar.

    Dieses Seminar wird als Webinar über Zoom angeboten. Um an dem Webinar teilzunehmen ist eine stabile Internetverbindung und ein unkomplizierter Software-Download notwendig (Sie können jedoch auch direkt über den Browser ohne Softwaredownload teilnehmen. Sie erhalten ein paar Tage vor dem Webinarbeginn einen Einladungslink.

    Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr PC bzw. Ihr Laptop über Lautsprecher, Mikrofon und Kamera verfügt und diese einsatzbereit sind und auch tatsächlich zu Beginn des Webinars eingeschaltet sind. Da eine Teilnahme am Webinar nur nachvollzogen werden kann, wenn Kamera und Mikrofon während des Webinars von Ihnen verwendet werden, kann auch eine Teilnahmebestätigung nur dann ausgestellt werden, wenn Ihre Teilnahme am Webinar mittels Kamera und Mikrofon nachvollzogen werden kann.

    Eine stabile Internetverbindung ist generell Voraussetzung. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Aufzeichnung von Online-Veranstaltungen - auch für den privaten Gebrauch - unzulässig ist. Eine solche Aufnahme greift in die Persönlichkeitsrechte der Vortragenden sowie der erkennbaren TeilnehmerInnen ein und stellt einen Verstoß gegen die DSGVO dar.


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