Verkehrspsychologie
Die Verkehrspsychologie ist laut gesetzlicher Definition für die verkehrspsychologische Diagnostik zuständig, also für die Durchführung verkehrspsychologischer Untersuchungen und die Erstellung von verkehrspsychologischen Stellungnahmen.
Aktuelle Seminare
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Neue Seminartermine sind in Planung.
Zielgruppe:
- PsychologInnen mit Interesse am Thema
- PsychologInnen, die sich in Ausbildung zum/zur VerkehrspsychologIn gem. FSG-GV bzw. KursleiterIn gem. FSG-NV befinden (vgl. §20 (2) FSG-GV und §7 (1) 2 FSG-NV) befinden
- VerkehrspsychologInnen (FSG-GV) und KursleiterInnen (FSG-NV), die ein Interesse an fachspezifischer Weiterbildung haben
Beachten Sie die Aus- und Weiterbildungsrichtlinie des BMVIT bzgl. FSG-GV. Es sind infolge Stunden in den folgenden 5 Kategorien zu erwerben:
- Kategorie 1: Einführung in die Verkehrspsychologie, Verkehrskonflikttechnik
(mind. 30 Stunden)
- Kategorie 2: Risikogruppen im Straßenverkehr
(mind. 30 Stunden)
- Kategorie 3: Verkehrserziehung und Grundlagen des Verkehrsverhaltens
(mind. 24 Stunden)
- Kategorie 4: Verkehrsrecht
(mind. 7 Stunden)
- Kategorie 5: Diagnostik und Begutachtung
(mind. 16 Stunden)
Downloads
- Aus-_und_Weiterbildungsrichtlinie_2012_des_BMVIT.pdf [PDF]
- FSG-GV.pdf [PDF]
- FSG-NV.pdf [PDF]
Weiterbildungen für VerkehrspsychologInnen
VerkehrspsychologInnen gemäß FSG-GV sind verpflichtet, jährlich
- mindestens 8 Stunden Weiterbildung auf dem Gebiet der Verkehrspsychologie nachzuweisen
- im Rahmen von Intervision zumindest einen Fall pro Jahr detailliert zu besprechen
- an einer gemeinsamen Supervision innerhalb der Untersuchungsstelle teilzunehmen.
Weiterbildungen für KursleiterInnen für Nachschulungskurse (FSG-NV)
KursleiterInnen für Nachschulungskurse gemäß FSG-NV sind verpflichtet, jährlich
- acht Arbeitseinheiten Intervision zu absolvieren
- acht Arbeitseinheiten Supervision zu absolvieren
- acht Arbeitseinheiten Weiterbildung in Verkehrspsychologie nachzuweisen.