Bildungsförderung für ArbeitnehmerInnen
Bildungskarenz
Die Bildungskarenz eröffnet ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit, sich für drei bis zwölf Monate von der Arbeit freistellen zu lassen, um an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen - ohne dafür das Dienstverhältnis auflösen zu müssen.
Weitere Informationen zur Bildungskarenz
Steuerliche Förderungen
Unselbstständig Erwerbstätige können ihre Weiterbildungskosten im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit in der ArbeitnehmerInnenveranlagung als Werbungskosten geltend machen, wenn sie Kosten für Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder eine umfassende Umschulung darstellen.
Detaillierte Informationen zu Werbungskosten
Förderungen auf Landesebene
Die Österreichische Akademie für Psychologie | ÖAP ist anerkannter Bildungsträger.für die Bildungsförderung Kärnten