Webinar: Modul 2.2: Grundlagen der Organisationspsychologie

Außerhalb des Buchungszeitraums, bei Interesse wenden Sie sich bitte an untenstehende Ansprechperson

Fr 26.04.2024, 13.30–17:00

online
Nr. S-01-60-0102-11

4 Einheiten

  • € 106,- mit BÖP-Mitgliedschaft
  • € 131,- ohne BÖP-Mitgliedschaft

Ansprechperson
Manuela Schwaiger

Ziel

Sie erhalten einen ersten Überblick über die Aufgabenfelder der Organisationspsychologie. Insbesondere der unverkennbare Trend von "klassischen" Organisationsstrukturen hin zu "agilen", stärker auf Selbstorganisation setzenden Organisationsdesigns in seinen Auswirkungen auf organisationspsychologisches Arbeiten wird näher beleuchtet (Stichworte "VUCA-World", (Betriebs-)Systeme Soziokratie, Holokratie, Scrum, .).

Inhalt

  • Überblick über die Hauptbereiche der Organisationspsychologie

  • Organisationsformen und -Modelle im Wandel

  • Beratungsansätze und Handlungsfelder der Organisationspsychologie

  • Skizzen zu Unternehmenskultur, Führungskultur, Teamkultur, Organisation und Umwelt

Zielgruppen

  • PsychologInnen

ReferentInnen

Hinweis

Dieses Webinar ist Teil des Lehrgangs Arbeits- und Organisationspsychologie, kann jedoch auch einzeln gebucht werden. Buchungen des Gesamtlehrgangs werden Einzelbuchungen vorgezogen.

Dieses Seminar wird als Webinar über Zoom angeboten. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr PC bzw. Ihr Laptop über Lautsprecher, Kamera und Mikrofon verfügt und diese einsatzbereit sind. Um an dem Webinar teilzunehmen ist ein unkomplizierter Software-Download notwendig (Sie können jedoch auch direkt über den Browser ohne Softwaredownload teilnehmen. Da eine Teilnahme am Webinar nur nachvollzogen werden kann, wenn Kamera und Mikrofon während des Webinars von Ihnen verwendet werden, kann auch eine Teilnahmebestätigung nur dann ausgestellt werden, wenn Ihre Teilnahme am Webinar mittels Kamera und Mikrofon nachvollzogen werden kann.
Eine stabile Internetverbindung ist generell Voraussetzung. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Aufzeichnung von Online-Veranstaltungen - auch für den privaten Gebrauch - unzulässig ist. Eine solche Aufnahme greift in die Persönlichkeitsrechte der Vortragenden sowie der erkennbaren TeilnehmerInnen ein und stellt einen Verstoß gegen die DSGVO dar.


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