Fortbildung für PsychologInnen
Webinar: Supervisionsveranstaltung gem. 1. WaffV
Außerhalb des Buchungszeitraums, bei Interesse wenden Sie sich bitte an untenstehende Ansprechperson
Sa 06.04.2024, 09:30–14:30
online
Nr. S-01-45-0002-24
5 Einheiten
- € 132,- mit BÖP-Mitgliedschaft
- € 163,- ohne BÖP-Mitgliedschaft
- € 75,60 Sonderpreis BÖP-Begutachtungsstelle
Ansprechperson
Tamara Akdil
Ziel
PsychologInnen, die als Sachverständige gemäß Waffengesetz-Durchführungsverordnung tätig sind, müssen einmal im Jahr eine psychologische Supervisionsveranstaltung absolvieren. Im Rahmen dieser vorgeschriebenen Supervisionsveranstaltung hat
jede/r TeilnehmerIn die Möglichkeit ein Gutachten vorzustellen, das dann besprochen wird. Eine Voranmeldung beim Seminarleiter für die Gutachtenvorstellung wird erbeten. Zudem werden mit jedem/jeder TeilnehmerIn die Arbeitsbedingungen besprochen und die persönlichen Einschränkungen bei der Arbeit mit KlientInnen.
Inhalt
- Reflexion des diagnostischen Handelns und der eigenen Rolle
- Fallbesprechungen
Zielgruppen
- PsychologInnen
ReferentInnen
- Mag. Dr. Roland Bugram
- Mag.a Karin Bertuzzi
Feedback zum Seminar
Dem Vortragenden gelang es sehr gut einen interessanten Austausch zwischen den PsychologInnen zu initiieren in einem sehr wertschätzenden u. respektvollen Setting.“
10/2019
Hinweis
Bitte bringen Sie eigene Fälle zur Fallbesprechung mit.
Zielgruppe:
Insbesonders Psychologinnen, die die verpflichtende Fortbildung und Supervision nach der 1 WaffV besuchen.
Diese Supervision wird als Webinar über Zoom angeboten. Um an dem Webinar teilzunehmen ist eine stabile Internetverbindung und ein unkomplizierter Software-Download notwendig (Sie können jedoch auch direkt über den Browser ohne Softwaredownload teilnehmen. Sie erhalten ein paar Tage vor dem Webinarbeginn einen Einladungslink.
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr PC bzw. Ihr Laptop über Lautsprecher, Mikrofon und Kamera verfügt und diese einsatzbereit sind und auch tatsächlich zu Beginn des Webinars eingeschaltet sind. Da eine Teilnahme am Webinar nur nachvollzogen werden kann, wenn Kamera und Mikrofon während des Webinars von Ihnen verwendet werden, kann auch eine Teilnahmebestätigung nur dann ausgestellt werden, wenn Ihre Teilnahme am Webinar mittels Kamera und Mikrofon nachvollzogen werden kann.
Eine stabile Internetverbindung ist generell Voraussetzung. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Aufzeichnung von Online-Veranstaltungen - auch für den privaten Gebrauch - unzulässig ist. Eine solche Aufnahme greift in die Persönlichkeitsrechte der Vortragenden sowie der erkennbaren TeilnehmerInnen ein und stellt einen Verstoß gegen die DSGVO dar.
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Fr 28.03.2025, 09:00–17:00 Uhr | Wien | 8 EH | Mag. Dr. Roland Bugram, Mag. Dr. Florian Schiffkorn, Alexander Klug
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